Verfahren der Unternehmensbewertung


Es gibt kein allgemeingültiges Verfahren für die Unternehmensbewertung, um den Wert eines Unternehmens eindeutig zu bestimmen. Es existieren verschiedene Berechnungsverfahren.  Im Folgenden wird Ihnen ein Überblick über die anerkanntesten Verfahren für kleinere und mittlere Unternehmen gegeben.

 

 

Die Bewertungsverfahren werden grundsätzlich in vier Verfahrensgruppen bzw. Bewertungskonzeptionen unterschieden:

 

Gesamtbewertungs-, Einzelbewertungs-, Vergleichs- und Mischverfahren.

 

 

Die wichtigsten Verfahren haben wir im Überblick für Sie zusammengestellt.    


Einzelbewertungsverfahren

Die Einzelbewertungsverfahren basieren auf dem Konzept von der Bewertung der Substanz und orientieren sich am Schema der Bilanz. Die Einzelbewertungsverfahren sind sowohl in das Substanz-, als auch in das Liquidationswertverfahren zu differenzieren.

 

Substanzwertverfahren (klassisch)

Bei diesem Verfahren wird die Summe der im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden ermittelt, unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung der Substanzen. Der Wert des Unternehmens errechnet sich danach, was ein Käufer für die Reproduktion des vorhandenen Unternehmens ausgeben müsste.

 

Liquidationswertverfahren

Im Gegensatz zum Substanzwertverfahren auf Basis von Reproduktionswerten, geht das Liquidationswertverfahren von einer Zerschlagung (Liquidation) des Unternehmens aus. Unter dem Liquidationswert eines Unternehmens versteht man die Summe der Preise, die sich erzielen lassen, wenn die Gegenstände des Unternehmens veräußert werden. Von dem Veräußerungserlös werden alle entstehenden Kosten abgezogen.


Gesamtbewertungsverfahren

Beim Gesamtbewertungsverfahren wird das Bewertungsobjekt als Bewertungseinheit betrachtet und auf den zu erwartenden Gesamtertrag abgestellt. Es erfolgt die Unterscheidung in das  Ertragswert- sowie in die Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren).

 

Ertragswertverfahren nach IDW S 1

 

Beim Ertragswertverfahren wird der Unternehmenswert auf Basis der zukünftig prognostizierten Einnahmeüberschüsse ermittelt. Entscheidend ist, welche Erträge das Unternehmen in den nächsten Jahren erwirtschaften kann, um somit den investierten Kaufpreis mittelfristig abzudecken. Die Kapitalwertmethode aus der Investitionsrechnung bildet die theoretische Grundlage für das Ertragswertverfahren.

Die in der betriebswirtschaftlichen Theorie und Praxis anerkannten Grundsätze und Methoden sind in dem Standard über die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertung (IDW S 1) durch die Hauptfachausschuss (HFA) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland niedergelegt.

 

Die Ableitung der künftigen Erträge erfolgt in zwei Phasen. Die erste Phase ist die sogenannte Detailplanungsphase, in der detaillierte Unternehmensplanungen vorliegen und die sich über einen Zeithorizont von drei bis fünf Jahren erstreckt. In der zweiten Phase werden die künftigen Erträge durch eine Fortschreibung aufbauend auf der Detailplanungsphase ermittelt.

 

Discounted Cashflow Verfahren

Die Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) basieren auf der im Rahmen der dynamischen Investitionsrechnung verwendete Kapitalwertmethode.

Im Unterschied zum Ertragswertverfahren wird bei der DCF-Methode der zukünftige Cash-Flow (Einnahmeüberschüsse) als Basis herangezogen. Der Cash-Flow zeigt an, welcher eigenerwirtschaftete Betrag im Unternehmen für Investitionen, Kredittilgungen, Steuern, Ausgleich von drohenden Engpässen usw. zur Verfügung steht.

 

Bei der Bewertung von Arztpraxen werden die Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen, insbesondere der IDW Standard "Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1)" und das modifizierte Ertragswertverfahren angewandt.

Das modifizierte Ertragswertverfahren unterscheidet sich vom Ertragswertverfahren durch eine Begrenzung des Kapitalisierungszeitraumes und eine daraus resultierende Berücksichtigung des Substanzwertes.